Allgemeine Geschäftsbedingungen

Claudia Geiger, b-graphix, Christinastraße 26b, 94060 Pocking
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
Stand 01.08.2016
 
 
I. Allgemeines – Geltungsbereich
 
1. Für alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma Claudia Geiger – b-graphix (Lieferer) erklären sich
die anderen Vertragsparteien mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der
jeweils neuesten Fassung (u.a. veröffentlicht im Internet unter shop.b-graphix.eu) einverstanden.
Mit der ersten Bestellung gelten diese unsere jeweils aktuellen Bedingungen auch für Folgeaufträge
als ausdrücklich vereinbart.
 
2a. Grundsätzlich gehen wir Geschäftsbeziehungen ausschließlich mit Unternehmen (im Sinne des
§ 14 BGB) für den gewerblichen Bedarf ein. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Angebots-
und Preisgestaltung, Gefahrtragungs-, Mängelhaftungs- und ggf. Garantieregeln. Die nachfolgenden Bestimmungen beschreiben die Ausgestaltung des für diesen Empfängerkreis erweiterten Gestaltungsspielraums.

2b.Wenn Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB) oder andere Besteller, trotzdem für den Bedarf als Verbraucher bei uns bestellen und damit ihr Einverständnis mit der Geltung dieser AGB erklären, gelten diese AGB nur soweit, wie dies ihnen gegenüber gesetzlich zulässig ist. Zur Wahrung ihrer Rechte ist
es unerlässlich, dass sie sich in ihrer Bestellung als Verbraucher zu erkennen geben. Bestellungen für den privaten Verbrauch sind nur auf nicht-elektronischem Wege (d.h. persönlich oder per Post), keinesfalls
in unserem Online-Shop, oder anderen elektronischen Wegen, möglich. Ausschließlich für diese Besteller gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Verbraucherrechts, die wir Ihnen auf Anfrage zusenden.
 
II. Zustandekommen des Vertrages bei Waren

1. Die Darstellung aller Artikel in unserem Online-Shop stellt kein rechtsverbindliches Angebot,
sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
 
2. Der Kaufvertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express / PayPal Plus, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder Sie werden zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt.
 
3. Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können. Der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
Alle Bestellungen und Aufträge werden schnellstmöglich durch uns ausgeführt. Ein Rücktritt ist deshalb generell ausgeschlossen, insbesondere bei Sonderanfertigungen wie Zuschnitten. Im Interesse zügiger Bearbeitung wird jeder Bestellvorgang einzeln bearbeitet, sofern die Ergänzung durch den Besteller nicht ausdrücklich angekündigt ist. Dies kann sich auf die Versand- und Verpackungskosten auswirken.
 
4. Soweit Sie Unternehmer sind, können Sie ein verbindliches Kaufangebot für Waren (Bestellung)
auch per E-Mail, per Fax oder schriftlich abgeben. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt sofort bei Bestellung per Telefon oder spätestens innerhalb von 5 Tagen
durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung) oder durch Zugang der Ware bei Ihnen.
 
5. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicher-zustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der
E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
 
III. Zustandekommen des Vertrages bei Reparaturleistungen

1. Unternehmern bieten wir die Erbringung von Reparaturleistungen an. Reparaturleistungen können nicht über das Online-Warenkorbsystem gebucht werden, sondern nur im Wege der Angebotserstellung auf Anfrage. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist insoweit ausgeschlossen.
 
2. Soweit Sie Unternehmer sind, können Sie uns Anfragen zur Buchung von Reparaturleistungen
bzw. zur Erstellung eines Angebotes telefonisch, per E-Mail, per Fax oder schriftlich übermitteln.
Ihre Anfragen sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot
in Textform, welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.
 
IIII. Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

1. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.
 
2. Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift ermächtigen Sie uns durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 4 - 8 Tagen nach Vertragsschluss. Die Frist für die Übermittlung der Voraban-kündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Sie sind verpflichtet
für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Ihres Verschuldens haben Sie die anfallende Bankgebühr zu tragen. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall die Zahlungsart SEPA-Basislastschrift auszuschließen.
 
3. Bei Zielüberschreitungen fallen neben den Verzugszinsen Kosten (§ 288 BGB) an. Diese Kosten werden pauschal mit 5,00 € je Mahnung berechnet, sofern diese nicht nachweislich höher sind oder der Schuldner einen geringeren Schaden nachweist.
 
V. Leistungserbringung bei Reparaturen
 
1. Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus dem jeweiligen Angebot ergebenden Reparaturarbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.
 
2. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Gerät bestehenden Defekt
so umfassend als möglich zu beschreiben und uns den Zugang zum defekten Gerät bei Ihnen vor Ort
zu ermöglichen.
 
3. Sie tragen die Anfahrtskosten für die Leistungserbringung bei Ihnen vor Ort. Die Anfahrtskosten
oder die konkrete Berechnungsmethode zur Ermittlung der Anfahrtskosten werden im jeweiligen
Angebot ausgewiesen.
 
4. Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.
 
VI. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

1. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen
aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
 
2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
 
3. Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen
aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist
eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
 
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
 
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
 
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben,
als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 
VII. Lieferbedingungen

1. Der Warenversand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Wahl des Transportweges und der Transportart bleibt uns überlassen. Abweichende Transportvorschriften des Bestellers erfüllen wir, wenn er dafür die Kosten übernimmt. Dies gilt insbesondere für Sonderfahrten, Eilsendungen und Kurierdienste, sowie für Versicherung des Transportgutes.
 
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn wir die Ware an den Transportführer (Paketdienst, Spediteur u. dgl.) übergeben. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten übernehmen.
 
3. Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller
zu liefernder Unterlagen und die Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen durch den Besteller voraus. Teillieferungen sind innerhalb der vereinbarten Lieferfristen möglich, wenn sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch des Liefergegenstandes ergeben. Sie stellen keinen Sachmangel dar. Nachlieferungen erfolgen ohne nochmalige Berechnung von Transportkosten. 5. Durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Lieferverzug des Vorlieferanten, Betriebsstörungen usw. können Lieferungen ganz
oder teilweise verspätet eintreffen oder unterbleiben. Wenn deshalb vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten werden können, unterrichten wir den Besteller unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Tatsache. Vereinbarte Termine gelten dann als verlängert, wenn die Verzugsgründe nicht durch uns
zu vertreten sind.
 
VIII. Schutz- und Urheberrechte bei Softwareprodukten

1. Der Käufer von Software erhält das nicht - ausschließliche Nutzungsrecht (Lizenz) in der auf der Rechnung genannten Anzahl. Es ist nicht übertragbar, sofern nichts anderes bestimmt ist. Die Lizenz bezieht sich auf die ausdrücklich im Objektcode genannte Softwareversion.

2. Der Besteller verpflichtet sich, uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, falls er auf eine angebliche Verletzung von Schutz- und/oder Urheberrechten durch ein von uns ausgeliefertes Erzeugnis hingewiesen wird. Ansprüche aus der Anerkennung von Schutzrechtsverletzungen gehen zu seinen Lasten, wenn uns nicht ausreichend Gelegenheit zur Prüfung eingeräumt ist. In diesem Fall können Gegenmaßnahmen oder Vergleichsverhandlungen des Bestellers nicht zu unserem Nachteil geltend gemacht werden.
 
IX. Mängelrügen, Garantien, Reparaturen, Haftung

1. Alle Bestellungen und Aufträge werden gewissenhaft und sorgfältig durch uns ausgeführt. Ein Käufer ist nach § 377 HGB verpflichtet, die Ware bei Ablieferung auf Übereinstimmung mit der Bestellung
zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Tritt ein Mangel erst später zutage, muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt zur Erhaltung der Rechte des Käufers, er trägt aber zugleich die Verantwortung für
den Zugang der Mängelrüge. Deshalb empfiehlt sich bei Übersendung per Fax oder E-Mail eine Empfangsbestätigung. Für eine zügige und sachgerechte Beseitigung ist es sinnvoll, der Mängelrüge Nachweise beizufügen oder diese schnellstmöglich nachzureichen.
 
2. Sachmängelansprüche wegen neuer Ware verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Ist eine kürzere Haltbarkeitsdauer oder eine andere Einschränkung in der Produktbeschreibung oder im Angebot genannt, liegt nach Ablauf dieser Frist bzw. beim Zutreffen der Einschränkung kein Sachmangel in Sinne des Gesetzes vor. Können Softwarefehler nicht reproduziert werden, liegt kein Mangel vor. Sachmängelhaftungsansprüche werden abgelehnt, wenn bei Geräten oder EDV-Programmen Reparaturversuche, Veränderungen oder sonstige Eingriffe durch Dritte vorgenommen worden sind,
die im Zusammenhang mit dem behaupteten Mangel stehen. Mängel durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachten der Angaben auf technischen Merkblättern, Gebrauchs-, Montage-, Verarbeitungs- oder Pflegeanleitungen bzw. -vorschriften, gewöhnlichen Verschleiß oder Verbrauch im Rahmen bestimmungsgemäßer Verwendung, die Verwendung eines Erzeugnisses für andere als in den technischen Merkblättern oder vertraglich ausdrücklich vereinbarte Zwecke stellen keinen Sachmangel im Sinne
des § 434 BGB dar und begründen folglich keinen Ersatzanspruch. Gleiches gilt für Mängel durch übermäßige Beanspruchung, wie Mehrschichtbetrieb, fehlerhafter Behandlung, unterlassene Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, oder Mängel, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstanden sind, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart war. Ggf. aus gesetzlichen Bestimmungen darüber hinaus abgeleitete Schadenersatzansprüche sind stets auf den Wertersatz des Warenwerts der gelieferten Ware begrenzt.
 
3. Die Sachmängelhaftung für gebrauchte Geräte und Maschinen schließen wir vollständig aus, sofern eine andere Angabe nicht schriftlich erfolgt. Die Veräußerung gebrauchter Geräte an Verbraucher
(im Sinne § 13 BGB) ist wegen Unwirksamkeit dieser Beschränkung ihnen gegenüber ausgeschlossen.
 
4. Unter Verzicht des Käufers auf sein Wahlrecht nach § 439 Abs. 1 BGB behalten wir uns bei
Vorliegen eines Anspruchs aus Sachmängelhaftung die Wahl über die Art der Beseitigung des Mangels vor. Bei unserer Entscheidung werden wir die Belange des Käufers berücksichtigen. Fahrtkosten und Arbeitsleistungen sind von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Sie ist fehlgeschlagen, wenn mindestens zwei Versuche innerhalb angemessener Frist zur Behebung des gleichen Mangels nicht
zur Mangelfreiheit geführt haben. Die Nacherfüllungsfrist beträgt bei Maschinen und Geräten
mindestens 4 Wochen.
 
5. Neben den gesetzlichen Ansprüchen aus Sachmängelhaftung können Ansprüche aus Garantie-vereinbarungen bestehen. Diese setzen eine separate, schriftliche Garantieerklärung und die Einhaltung der dort festgelegten Bedingungen voraus (§ 443, 477 BGB). Dabei gelten ausschließlich solche schriftlichen Garantieerklärungen, die den Lieferpapieren beigefügt werden.
 
6. Voraussetzung für die zügige Bearbeitung einer Reklamation – gleich aus welchem Grund – ist die Mitwirkung des Warenempfängers im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten. Dazu zählt auch die Beweis-sicherung hinsichtlich Art und Ursache des Schadens, z.B. durch Bestätigung eines Transportschadens durch den Transportführer.
 
7. Bei Druckern, Plottern, Laminatoren u. dgl. handelt es sich um Präzisionsgeräte, deren Reparatur
teils nur in der zuständigen Servicewerkstatt des Herstellers bzw. Distributors vorgenommen werden kann. Gleichgültig, ob eine Reparatur wegen Vorliegens eines vertragswidrigen Mangels, aufgrund einer Garantieleistung oder im Rahmen gewöhnlicher Wartungsarbeiten notwendig ist, müssen die Geräte
für eine Versendung transportsicher (möglichst in der Originalverpackung) verpackt werden. Die Kosten der Versendung sind von dem zu tragen, der die Versendung zu verantworten hat. Dies ist der Käufer dann, wenn keine berechtigte Mängelrüge oder kein Anspruch aus Garantieverpflichtungen vorliegt.
Eine vorherige Vereinbarung ist dringend anzuraten.
 
8. Gewöhnliche Wartungsarbeiten wie der Austausch von Verschleißteilen „vor Ort“ sind stets kostenpflichtig, sofern keine andere Vereinbarung (z.B. in Form eines Wartungsvertrages) schriftlich getroffen ist.
 
9. Eine Haftung für das störungsfreie Zusammenwirken unterschiedlicher Software schließen wir aus. Dies gilt auch dann, wenn durch das störungsfreie Zusammenwirken einiger oder vieler Programmteile der Anschein der Kompatibilität entstanden ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Garantieerklärungen der Programmhersteller und empfehlen die umfassende Durchführung von Versuchen unter den eigenen Produktionsbedingungen.
 
10. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
 
X. Gerichtsstand, Rechtswahl, Sitz und Erfüllungsort

1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Vertragsverhältnissen und Erfüllungsort für alle Geschäftsvorgänge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist jeweils der Sitz unserer Unternehmen. Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit dem Lieferer geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Lieferers.
 
2. Für alle Geschäftsbeziehungen mit unserem Unternehmen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts für bewegliche Güter.